§ Verkehrszivilrecht

Ich beschäftige mich schwerpunktmäßig mit Verkehrsunfällen, also der Anmeldung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung.

Fahrzeugschäden

Der Fahrzeugschaden umfasst sämtliche Schäden, die unmittelbar an dem am Unfall beteiligten Fahrzeug eintreten. Zum Fahrzeug gehören auch alle mit ihm fest verbundenen Teile, wie z.B. Radio- und/oder CD-Anlage, optisches oder technisches Tuning, Anhängerkupplung usw..

Je nach Umfang der Beschädigungen ist das Fahrzeug noch zu reparieren und es kommt Wiederherstellung in Betracht, oder es liegt Totalschaden vor, so dass es nur um die Anschaffung einer gleichwertigen Sache gehen kann.

Die Versicherer sind wirtschaftlich orientierte Unternehmen und werden nicht alle denkbaren Ansprüche von sich aus regeln oder auf die Ihnen zustehenden Ansprüche hinweisen. Sie benötigen daher einen kompetenten Rechtsanwalt der Ihre Ansprüche durchsetzt.

fahrzeugschaeden

Personenschäden

Seit dem 1.8.2002 wird Schmerzensgeld nicht mehr nur auf der Grundlage deliktischer Haftung gewährt, sondern auch dann, wenn auf anderer rechtlicher Grundlage wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten ist.

Behandelt wird auch das Thema Autokauf.

Bei der Frage der Gewährleistung  kommt es darauf an, ob es sich um einen Neuwagen- oder Gebrauchtwagenkauf handelt.

Wichtig bei Gebrauchtwagen ist zudem die Frage, ob vom Händler oder von Privatpersonen erworben wurde.

Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Fragen im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Trunkenheitsfahrt oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort usw..

personenschaeden