§ Ausländerrecht

Im Ausländerrecht beschäftige ich mich mit der Aufhebung der Sperrfristen nach Ausweisung und Abschiebung, einerlei in welchem Schengenstaat das Einreiseverbot ursprünglich begründet worden ist.

Einreiseverbote

Der erforderliche Antrag bei dem Bundesverwaltungsamt wird von hier aus gestellt.

Dieses verweißt für den Befristungsantrag auf die zuständige Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde prüft, ob etwaige Abschiebekosten angefallen sind und teilt eventuelle weitere Einreisehindernisse mit.

Die Antragstellung kann im Übrigen nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen und grundsätzlich erst nach erfolgter Ausreise aus dem Bundesgebiet.

auslaenderrecht

Visum & Auslandsvertretung

Selbstverständlich werden auch alle Fragen behandelt die im Zusammenhang mit Visaanträgen zwecks Familienzusammenführung oder Ehegattennachzug stehen.

Grundsätzlich ist über Einreise und Aufenthalt eines Ausländers zu entscheiden, solange er sich im Ausland befindet.

Für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet bedarf es eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist. Der für die Einreise erforderliche Aufenthaltstitel ist das Visum.

Es gibt unterschiedliche Visaarten je nach Einreisezweck und Aufenthaltsdauer.

Ich informiere Sie gerne über die Voraussetzungen der Antragstellung bei der Auslandsvertretung und begleite Sie bishin zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis bei der in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Ausländerbehörde.

Im Falle der Ablehnung durch die Auslandsvertretung  kann als Rechtsmittel Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.